R.Reichhart / AUVA Dr. Johannes Warter spricht mit einem Mikro in der Hand vor einer blauen Tür

KI am Arbeitsplatz: Warum Datenschutz ein zentraler Faktor für den Arbeitnehmer:­innenschutz ist

Mit dem zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verändern sich Arbeitsprozesse – und mit ihnen die Anforderungen an den Umgang mit Beschäftigtendaten. Datenschutz- und Arbeitsrechtsexperte Dr. Johannes Warter erklärt im Interview, warum Datenschutz ein zentraler Bestandteil des modernen Arbeitnehmer:innenschutzes ist und welche Rolle er für Prävention und Gesundheit spielt.  

30.04.2026
2 Minuten
Fachgruppe Maschinensicherheit
Schlagwörter: Digitalisierung, Maschinensicherheit

Digitale Systeme und KI-gestützte Anwendungen sind längst Teil vieler Arbeitsprozesse. Sie bewerten Leistungen, optimieren Abläufe, können Gefährdungen sichtbar machen und Entscheidungen vorbereiten. Gleichzeitig entstehen dabei große Mengen an personenbezogenen Daten – mit direkten Auswirkungen auf den Arbeitnehmer:innenschutz sowie die Gesundheit und Rechte der Beschäftigten.

Datenschutz wird im betrieblichen Alltag oft primär als rechtliche Verpflichtung verstanden. Tatsächlich ist er jedoch ein zentrales Schutzinstrument, das wesentlich dazu beiträgt, physische und psychische Belastungen von Beschäftigten zu reduzieren und neue Risiken frühzeitig zu erkennen. 

Datenschutz wird auch bezeichnet als „Katalysator-Grundrecht“. Eine Sicherheitsfachkraft im Betrieb muss verstehen, dass digitaler Arbeitsschutz und Datenschutz Hand in Hand gehen, um die physische und geistige Unversehrtheit der Belegschaft zu garantieren.
Dr. Johannes Warter

Im Rahmen der Veranstaltung „Digitale Systeme“ sprach die AUVA mit Dr. Johannes Warter darüber, wie KI verantwortungsvoll eingesetzt werden kann, wo rechtliche Grenzen verlaufen und warum Datenschutz und Arbeitnehmer:innenschutz untrennbar miteinander verbunden sind. 

Im Interview beantwortet Dr. Warter zentrale Fragen zum Einsatz algorithmischer Systeme in der Arbeitswelt. Er zeigt auf, 

  • wie KI und digitale Steuerungssysteme Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten beeinflussen können, 
  • welche arbeits- und datenschutzrechtlichen Grenzen gelten
  • und warum Datenschutz heute ein wesentlicher Bestandteil der Prävention ist.

 

Das vollständige Video-Interview mit Dr. Warter finden Sie hier:

Zur Person

Dr. Johannes Warter ist Universitätsassistent für Arbeits‑ und Wirtschaftsrecht an der Paris Lodron Universität Salzburg. Seine Forschungs‑ und Lehrtätigkeit umfasst das österreichische und europäische Arbeits‑ und Sozialrecht sowie das Datenschutzrecht, mit besonderem Fokus auf Digitalisierung an der Schnittstelle zum Arbeits‑ und Sozial(versicherungs)recht. Er wurde mehrfach ausgezeichnet und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, darunter „Crowdwork“ (2016, ÖGB-Verlag) und „Gesundheits‑Apps in der österreichischen Sozialversicherung“ (2024, Manz-Verlag). Seine Expertise bringt er regelmäßig durch Vorträge in die wissenschaftliche und öffentliche Diskussion ein.

Weiterführende Informationen:

Warter, J. (2025). Datenschutzrechtliche Fragen des KI Einsatzes am Arbeitsplatz. In S. Auer-Mayer & A. Tinhofer (Hrsg.), Automatisierung der Arbeit: Chancen und Risiken des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Betrieb (S. 61–90). Wien: LexisNexis.

 

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at