Freepik erschöpfte Frau tupft sich bei Hitze in der Stadt den Schweiß von der Schläfe

Keep Cool!

Auf dieser Übersichtsseite finden Sie Tipps und Infos zum Thema Kühlung am Arbeitsplatz.

04.07.2024
2 Minuten
Fachbereich Ergonomie
Schlagwörter: Hitze/Kälte am Arbeitsplatz

Immer mehr Arbeitsplätze sind sowohl drinnen als auch draußen von Hitze betroffen. Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren im Zusammenhang mit Hitzebelastung zu schützen. Zudem regelt die Hitzeschutzverordnung, die seit 01.01.2026 in Kraft ist, Details zu Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien - in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen. 

Bei den Schutzmaßnahmen ist es wichtig, dass die Vermeidung von Gefahren nach dem TOP-Prinzip im Vordergrund steht. Technische Maßnahmen (z. B. Beschattung der Arbeitsplätze, Wasservernebelung) sind organisatorischen Maßnahmen (z. B. Tätigkeitswechsel, Verlagerung der Arbeitszeit) vorzuziehen. Wenn dies nur eingeschränkt durchführbar ist, dann müssen persönliche Maßnahmen getroffen werden wie zum Beispiel leichte Kleidung, Kopf- und Nackenschutz, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme.

Um optimale Maßnahmen setzen zu können, sind bei der Evaluierung folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Temperatur
  • Wärmestrahlung
  • Luftfeuchtigkeit
  • körperliche Belastung

 

Mögliche organisatorische Maßnahmen

  • körperlich anstrengende Tätigkeiten an den kühleren Tagesrand verschieben
  • mehr Pausen (in kühlerer Umgebung)
  • kühle Getränke zugänglich bereitstellen (Kühltaschen, Kühlschrank)
  • an den Tagesrandzeiten gut lüften, um die warme Luft aus dem Gebäude zu bekommen

 

Beispiele für Kühlmöglichkeiten

AUVA/VerVieVas Illustration unterschiedlicher Kühlmaßnahmen für Arbeitnehmer im Sommer

… vor der Tätigkeit / in Pausen

  • kühle Getränke
  • kühle (Pausen-)Räume
  • kalte Fußbäder
  • Handgelenke unter kaltes Wasser
  • Kühlung durch Luftstrom (Fenster öffnen, Ventilator)

 

… während der Tätigkeit

  • Beschattung herstellen
  • Kopfbedeckung verwenden
  • kühle, feuchte Tücher im Nacken
  • Einsatz von Kühltextilien (z. B. Westen, Helmkühlung, Unterarmkühlung, Wadenkühlung, Hüftkühlung)
      • Evaporationskühler (Kühlwirkung durch Verdunstung von Wasser, zu empfehlen bis ca. 80 % Luftfeuchtigkeit)
      • Phase-Change-Materialien („Coolpacks“ mit definierten Temperaturen, z. B. 8 °C, 15 °C etc. - Verwendung auch unter Schutzkleidung oder bei hoher Luftfeuchtigkeit möglich, Vorkühlung - z. B. im Kühlschrank notwendig)
      • Gebläse (Druckluftanschluss oder Akku notwendig)
AUVA/VerVieVas Illustration von Kühltextilien

… nach der Tätigkeit

  • kühle Getränke
  • kühle Räume
  • kalte Dusche
  • Tauchbäder (Schwimmbad)

 

Organisatorische Maßnahmen

  • Körperlich anstrengende Tätigkeiten an den kühleren Tagesrand verschieben
  • Mehr Pausen (in kühlerer Umgebung)
  • Kühle Getränke zugänglich bereitstellen (Kühltaschen, Kühlschrank)
  • An den Tagesrandzeiten gut lüften, um die warme Luft aus dem Gebäude zu bekommen

Alternative Kühlmaßnahmen

Optimalerweise wird die Umgebungstemperatur am Arbeitsplatz technisch gesenkt. Ist dies nicht möglich, können alternativ weitere Maßnahmen gesetzt werden. Punkte, die Sie bei alternativen Kühlmaßnahmen beachten sollten:

  • Das Kühlmedium muss nicht zwingend „kalt“ sein. Evaporationskühlung (durch Verdunstung) – und damit der Kühlungseffekt – funktioniert mit kaltem und warmem Wasser, auch wenn auf der Haut ein anderer Eindruck entsteht.
  • Pausieren Sie Kühlmaßnahmen, sobald diese als unangenehm empfunden werden!
  • Gefrorene Kühlmedien NICHT direkt auf die Hautoberfläche legen: Erfrierungsgefahr!
  • Das körpereigene Kühlsystem funktioniert durch Schwitzen. Achten Sie daher auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr!
Für die Flüssigkeitszufuhr gilt ...

Passender Geschmack + richtige Temperatur + angenehme Textur => optimale Trinkmenge

Hitzearbeitsplatz?

Sind Ihre Mitarbeiter:innen aufgrund des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit ganzjährig hitzeexponiert, so kann es sich auch um einen Hitzearbeitsplatz gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) handeln. Details, wie es zur Beurteilung eines Hitzearbeitsplatzes kommt und welche rechtlichen und arbeitsschutzseitigen Konsequenzen dies mit sich bringt, erfahren Sie in unseren Publikationen.

Hitzeaktionstag 2026

Am 9. Juni 2026 findet der 2. Hitzeaktionstag statt. Unter dem Motto „Coole Lösungen am Arbeitsplatz“ gibt es österreichweit Veranstaltungen und Vernetzungs-Aktivitäten. 

Alle Infos, auch wie Sie beim Hitzeaktionstag mitmachen können, finden Sie unter www.hitzeaktionstag.at

Sie haben Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz? Das Präventionsteam der AUVA steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at