Programm
Dienstag, 23. September 2025
Der Registrierungsschalter vor Ort ist von 12:00 bis 17:30 Uhr besetzt.
A. Bernart, Wien
D. Zöhrer, Wien
In der Gesundheitsversorgung, aber auch im Sozialversicherungsrecht ist die Angabe des Geschlechts bislang selbstverständlich – sei es für medizinische Diagnosen, statistische Zwecke oder rechtliche Differenzierungen wie etwa beim Pensionsalter. Doch was tun, wenn rechtliches und medizinisches Geschlecht auseinanderfallen – oder wenn überhaupt kein Geschlecht mehr eingetragen ist?
M. Rassi, Wien
Snacks und Getränke sind in der Teilnahme inkludiert.
Im Rahmen des Vortrags wird untersucht, weshalb öffentliche sowie private Krankenanstalten, nicht jedoch die von der AUVA betriebenen UKHs in das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-System) miteinbezogen sind. Es wird beleuchtet, inwiefern ein Einstieg in dieses Abrechnungssystem möglich wäre.
F. Kain, Wien
Eine Vorstellung der rezenten, zum UV-Schutz bei Wegunfällen ergangenen, oberstgerichtlichen Judikatur im Zusammenhang mit E-Scootern und ihrer Auswirkungen auf die Praxis.
L. Gottschamel, Wien
Beleuchtet wird die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit im Sinne des § 9 VStG bzw. die Anforderungen der Verwaltungsgerichte an ein wirksames Kontrollsystem. Sind die vom VwGH bzw. den VwG angewandten Sorgfaltsmaßstäbe in der Anwendung des Arbeitnehmer:innenschutzes für Unternehmen zu hoch bzw. wirtschaftlich überhaupt noch zumutbar? Bei lebensnaher Betrachtung sind die Anforderungen an die Praxis faktisch nicht erfüllbar. Es werden Judikatur-Beispiele anderer Verwaltungsmaterien im Hinblick auf ein effektives Kontrollsystem vergleichsweise gegenübergestellt.
A. Glaeser, Salzburg
Mittwoch, 24. September 2025
Der Registrierungsschalter vor Ort ist von 08:30 bis 16:45 Uhr besetzt.
Th. Mück, Wien
Beifahrer:innen auf Abwegen - Rechtsfragen zum Wegunfall | M. Studencnik, Graz
Repräsentantenhaftung des Dienstgebers:der Dienstgeberin für Ansprüche nach § 334 ASVG bei Unfällen des Repräsentanten:der Repräsentantin | St. Blümke, Linz
Morbus Kienböck und die vibrierende Wurstschneidemaschine | A. Weich, Salzburg
Ein Unfall - zwei Versicherungsfälle? | L. Kölbl, Wien
Snacks und Getränke sind in der Teilnahme inkludiert.
M. Studencnik, Graz
St. Blümke, Linz
A. Weich, Salzburg
L. Kölbl, Wien
Stärken Sie sich am am Buffet im Restaurant. Das Mittagessen ist in der Teilnahme inkludiert.
Ärztliches Handeln hat sich an den fachlich anerkannten Sorgfaltsstandards der Medizin - den leges artis - zu orientieren. In diesem Sinn legt § 49 Abs 1 ÄrzteG die "ärztliche Wissenschaft und Erfahrung" als verbindlichen Maßstab fest. Ist jedoch der Stand der medizinischen Wissenschaft immer klar definiert und erreichbar?
Ch. Kopetzki, Wien
Der Beitrag widmet sich den besonderen Problemen, die sich im Regressalltag unter anderem ergeben. Der Einwand der Steuer- und Abgabenersparnis (verminderter Vorteilsausgleich), zumutbare Ersatzbeschäftigung (Schadensminderungspflicht des Verletzten), aber auch Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Anspruch auf Akteneinsicht werden thematisiert.
A.Streibel, Wien
Snacks und Getränke sind in der Teilnahme inkludiert.
Besprechung der OGH-Entscheidung zu 9 ObA 68/23z aus einem Regressprozess gegen den:die Arbeitgeber:in/den:die Vorgesetzten:Vorgesetzte gem. § 334 ASVG: Der OGH setzt sich hier ausführlich mit der „Repräsentantenhaftung“ einer juristischen Person als Arbeitgeber:in auseinander, wobei diese Haftung - hier für den Vorarbeitenden - offenbar zunehmend (zugunsten der klagenden SV-Träger) ausgedehnt wird.
Ch. Arbeithuber, Linz
Nehmen Sie an der Get-Together & Abendessen teil.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Donnerstag, 25. September 2025
Der Registrierungsschalter vor Ort ist von 08:30 bis 12:45 Uhr besetzt.
Der Vortrag behandelt die Frage, ob die Verletzung der Mitwirkungspflicht der Antragsteller:innen - bei der Feststellung der Höhe der Entgeltfortzahlung - im ASG-Verfahren saniert werden kann.
M. Lissa, Wien
Die Einwilligung der Patienten:Patientinnen ist ein zentrales Element medizinischer Heilbehandlungen - sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Sicht. Der Vortrag beleuchtet die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich, insbesondere im Hinblick auf die Aufklärungspflicht, die Anforderungen an die Wirksamkeit der Einwilligung sowie Sonderregelungen bei ästhetischen Eingriffen und minderjährigen Patienten:Patientinnen.
Ch. Hiksch, Wien
Snacks und Getränke sind in der Teilnahme inkludiert.
Das Teilungsabkommen österreichischer Krankenversicherungsträger mit Versicherungsunternehmen Österreichs ermöglicht eine vereinfachte und beschleunigte Abwicklung von Regressansprüchen der Krankenversicherungsträger mit den KFZ-Haftpflichtversicherungen. Dieser Beitrag widmet sich den Grundlagen dieser Vereinbarung.
N. Lukan, Graz
Der Vortrag befasst sich mit den Besonderheiten des Arbeitnehmer:innenschutzes für Jugendliche. Darüber hinaus werden die häufigsten Einwände der Dienstgeber:innen sowie deren Betriebshaftpflichtversicherungen anhand von Praxisfällen aus dem Regressverfahren beleuchtet.
B. Ch. Schleifer, Graz
Abschluss der diesjährigen Veranstaltung.
D. Zöhrer, Wien