Im Gegensatz zu meist offenkundigen mechanischen Gefahren sind chemische Gefahren nicht immer sofort erkennbar. Ein besonderes Risiko geht von Arbeitsstoffen aus, die erst im Verlauf eines Arbeits- oder Produktionsprozesses entstehen. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam vor den Gefahren von gefährlichen Arbeitsstoffen zu schützen, müssen diese gemäß ASchG über die jeweils möglichen chemischen Gefahren umfassend informiert und unterwiesen werden. Auch überlassene Arbeitskräfte ("Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter") sind von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber des Beschäftigerbetriebs zu informieren und zu unterweisen.
Das Merkblatt.plus 302 dient als Leitfaden im Sinne des ASchG für Informations- und Unterweisungsinhalte für Arbeiten mit gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen; auf biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien oder Viren wird dabei nicht näher eingegangen.