Mit dem Führen von Kranen und dem Lenken von selbstfahrenden Arbeitsmitteln dürfen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden, die über die Fahrbewilligung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitsgebers verfügen.
Die Fahrbewilligung für das Führen von Kranen bzw. das Lenken von Staplern darf nur erteilt werden, wenn der Nachweis der Fachkenntnisse (Stapler-, Kranprüfung o.Ä.) vorliegt.
Sie finden hier eine Bestätigung über die erteilte Fahrbewilligung als PDF-Dokument zum Downloaden, Ausfüllen und Ausdrucken.