Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz
Ein Hauptaugenmerk der AUVA liegt auf der Prävention am Arbeitsplatz, denn die Unfallverhütung hat oberste Priorität. Je nach Bereich übernehmen verschiedene Organisationseinheiten die Durchführung der gesetzlichen Präventionsaufgaben.
Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (HUB)
Die Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung in der AUVA-Hauptstelle (kurz HUB) erarbeitet Grundlagen für Präventionsmaßnahmen und nimmt Koordinations- und Organisationsaufgaben wahr. Die Experten:Expertinnen der HUB beraten Betriebe in speziellen Sicherheitsfragen und führen Spezialmessungen durch, während die regionale Betreuung von den Unfallverhütungsdiensten in den Bundesländern wahrgenommen wird. Die HUB-Fachgruppe Präventionsmarketing wirbt für den Gedanken der Prävention und ist zuständig für Medien und Publikationen.
Die Abteilung HUB hat folgende Aufgaben:
- Entwicklung von Grundlagen und bundesweite Koordination von Präventionsmaßnahmen,
- Forschung nach den Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie nach den wirksamsten Präventionsmethoden
- vorbeugende Betreuung der von Berufskrankheiten bedrohten Versicherten einschließlich audiometrischer Untersuchungen
- Mitwirkung im nationalen und internationalen Vorschriftenwesen sowie Zusammenarbeit mit Behörden und Interessenvertretungen der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
- Organisation der Aus- und Weiterbildung, insbesondere von Präventivfachkräften
- Werbung für den Gedanken der Prävention
Die Abteilung HUB Unfallverhütung betreibt auch die Sicherheitstechnische Prüfstelle.
Die Unfallversicherungsträger sind zu hören, bevor neue Vorschriften (Gesetze, Normen, Richtlinien etc.) zur Unfallverhütung erlassen werden.
Kontakt
Unfallverhütungsdienste (UVD)
In den vier Landes- und fünf Außenstellen betreuen Fachleute des Unfallverhütungsdienstes die Versicherten in ihrer Region. Sie bieten lokale Beratungen, Messungen sowie Aktionen an und sind für regionale Werbemaßnahmen zuständig. Der Unfallverhütungsdienst ist keine Behörde, sondern vielmehr eine Beratungsstelle, die den Betrieben bei Sicherheitsfragen hilft.
Unfallverhütungsdienst der AUVA-Landesstelle Graz für Steiermark und Kärnten.
Unfallverhütungsdienst der AUVA-Landesstelle Linz für Oberösterreich.
Unfallverhütungsdienst der AUVA-Landesstelle Salzburg für Salzburg, Tirol und Vorarlberg.
Unfallverhütungsdienst der AUVA-Landesstelle Wien für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
AUVAsicher
Die Experten:Expertinnen von AUVAsicher sind in Präventionszentren in jedem Bundesland tätig. Sie bieten Kleinbetrieben (mit bis zu 50 Arbeitnehmer:innen) kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) an.
Mehr zur Betreuung von Kleinbetrieben erfahren Sie hier:
Sicheres Lernen als Präventionsaufgabe
Neben der Betreuung von Betrieben zählt auch die Zusammenarbeit mit Schulen zu den gesetzlichen Präventionsaufgaben der AUVA. Hierbei geht es darum, dass Kinder lernen, wie sie Gefahren erkennen und vermeiden können. Außerdem wird so ein sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten für die zukünftige Berufswelt gefördert.
Beratungen und Messungen durch die AUVA
Die Berater:innen der AUVA teilen nicht nur ihr Fachwissen, sondern arbeiten gemeinsam mit den Betroffenen an Lösungen, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Lehrlingsausbildung zu gewährleisten. Da sich die Arbeitswelt ständig verändert, muss sich auch der Umgang mit Gefahren ändern.
Beratungen von Firmen, einschließlich Messungen (z. B. gefährlicher Arbeitsstoffe, Lärm etc.), finden auf allen relevanten Gebieten in Betrieben und in Schulen statt.
Hier finden Sie mehr Infos zum Beratungs- und Messangebot der AUVA:
Aktionen und Förderungen
Als Österreichs größter Unfallversicherungsträger ist der AUVA die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz besonders wichtig. Die AUVA als Partnerin von Unternehmen bietet verschiedene Aktionen und Projekte an, die auf langjähriger Erfahrung basieren.
Hier erhalten Sie einen Überblick:
Arbeitsplatzevaluierung und Schutzmaßnahmen
Die Rechtsgrundlagen des Arbeitnehmer:innenschutzes legen fest, dass Arbeitgeber:innen die Gefahren und Belastungen an den Arbeitsplätzen ihres Unternehmens zu evaluieren haben. So wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer:innen geschützt sind und Schutzmaßnahmen ständig verbessert werden.
Um Arbeitgeber:innen diese Aufgabe zu erleichtern, haben die AUVA, die Arbeiterkammer Österreich (AK) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) mit Unterstützung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Industriellenvereinigung (IV) eine einheitliche Dokumentationsform entwickelt. Diese wird auch von den zuständigen Behörden anerkannt.
Sie finden sie hier:
Bekämpfung von Berufskrankheiten
Ständige Arbeitsbelastungen können zu Berufskrankheiten führen. Die AUVA untersucht und erforscht diese Belastungen, um die Arbeitsumgebung zu verbessern.
Menschen, die einem erhöhten Risiko für Berufskrankheiten ausgesetzt sind, werden präventiv betreut. Die AUVA übernimmt die Kosten für regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen sowie für Impfstoffe, wenn Versicherte an einem überdurchschnittlich hohen Infektionsrisiko leiden.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Auszeichnungen
Die AUVA würdigt das Engagement von Betrieben und Organisationen im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Unter bestimmten Voraussetzungen verleiht die AUVA die Auszeichnungen „Goldene Securitas“ und das AUVA-Gütesiegel „sicher und gesund arbeiten“.
Hier erfahren Sie mehr: