Abgesichert bei Arbeitsunfällen
Ein Arbeitsunfall ist ein schädigendes Ereignis, das plötzlich von außen auftritt und im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Versicherungsschutz gilt auch für Wege und andere Tätigkeiten, die mit der versicherten Tätigkeit (damit ist vor allem eine Erwerbstätigkeit gemeint) im Zusammenhang stehen.
Darüber hinausgehender Versicherungsschutz
Bestimmte Unfälle sind Arbeitsunfällen gleichgestellt, selbst wenn sie Personen betreffen, die nicht unfallversichert sind. Dazu gehören beispielsweise Unfälle:
- Bei der Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr
- Beim Einsatz von Mitgliedern oder Helfer:innen von Hilfsorganisationen
- Beim Blutspenden
Detailinformationen für die Versichertengruppen
Auf die einzelnen Versichertengruppen zugeschnittene Detailinformationen entnehmen Sie dem jeweiligen Dokument.
Unter Versicherungsschutz stehen auch Unfälle im Zusammenhang mit dem Kindergartenbesuch (im letzten, verpflichtenden Jahr), während des Schulunterrichts und in den Pausen, bei Exkursionen, Skikursen, Projekt- oder Sportwochen, auf den Wegen von und zur Schule oder Universität sowie in Zusammenhang mit der Ausbildung.
Meldung eines Arbeitsunfalls
Zuständig für die Meldung sind Arbeitgeber:innen, Bildungseinrichtungen, sonstige Einrichtungen und Organisationen.
Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung ist der:die Beschäftiger:in (nach §3 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes) zur Meldung verpflichtet.
Die klare Feststellung des Unfallherganges ist Grundlage für die reibungslose Leistungsfeststellung – etwa für spätere Folgekosten und Rehabilitation.
Die Unfallmeldungen für unselbständig Erwerbstätige und Personen in Bildungseinrichtungen gibt es nur noch als Online-Formulare.
Diese können datenschutzkonform und sicher elektronisch (mit E-Mail/TAN-Bestätigung oder ID-Austria Signatur) übermittelt werden.
Ist eine elektronische Übermittlung nicht möglich, kann das ausgefüllte Formular sowohl auf der Kontroll- als auch auf der Abschlussseite als PDF gespeichert, gedruckt und mit der Post übersendet werden (Servicestellen).
In diesen Fällen ist eine Unterschrift und firmenmäßige Zeichnung bzw. ein Stempel/Dienstsiegel (der Bildungseinrichtung) erforderlich.
Übersicht der gemeldeten Fälle
Als Verunfallter:Verunfallte sollte man sich stets vergewissern, dass der Unfall vorschriftsgemäß an die AUVA gemeldet wurde.
Zu Ihrer personalisierten Übersicht der bei der AUVA gemeldeten Versicherungsfälle gelangen Sie über:
Hier finden Sie auch ein Formular, um die AUVA über einen Unfall zu informieren.
Haben Sie noch Fragen?
In den Leistungsabteilungen der AUVA-Landesstellen werden Sie von unseren Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen fachkundig betreut und beraten.