Stabsstelle für Berufskrankheiten in der RK Tobelbad
Wenn der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit gemeldet wurde, übernimmt die AUVA die stationären und ambulanten Begutachtungen. Dafür benötigen wir eine Meldung einer Berufskrankheit.
Diese kann erfolgen durch:
- Ihren betreuenden Arzt:Ihre betreuende Ärztin per Meldeformular oder
- Ihren:Ihre Arbeitgeber:in per Meldeformular oder
- Eine formlose schriftliche Mitteilung von Ihnen selbst
...an die Leistungsabteilung der jeweiligen AUVA-Landesstellen (Wien, Graz, Linz, Salzburg).
Nach dem Eingang des Antrags entscheidet die Leistungsabteilung der AUVA über die rechtliche Kausalität. Der Antrag wird den Ärzten:Ärztinnen der Stabsstelle für Berufskrankheiten bzw. den Chefärzten:-ärztinnen vorgelegt. In begründeten Fällen wird ein Begutachtungsverfahren eingeleitet.
Bei einer Anerkennung einer Berufskrankheit stehen den Versicherten die üblichen Leistungen der AUVA zu.
Arbeitnehmerschutzuntersuchungen - VGÜ
In der Rehabilitationsklinik Tobelbad bieten wir Arbeitnehmerschutzuntersuchungen gemäß § 186 ASVG und arbeitsmedizinische Untersuchungen an.
Die rechtliche Grundlage für die Eignungs- und Folgeuntersuchungen bildet die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) sowie das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Für Fragen und Terminvereinbarung: vgue@auva.at
Weitere Informationen und Meldeformulare finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektion.
Häufige Berufskrankheiten
Eine Covid-19-Infektion kann unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Versicherten in besonders gefährdeten Berufsgruppen, als Berufskrankheit anerkannt werden. Die medizinische Stabsstelle für Berufskrankheiten in Tobelbad ist seit Februar 2021 österreichweit tätig. Zu den Hauptaufgaben zählt die Bearbeitung der Covid-Fälle mit anhaltenden Symptomen. Des Weiteren wird die medizinische Kausalität beurteilt und es werden Entscheidungen über weitere Rehabilitationsmaßnahmen getroffen. Dabei steht der individuelle Unterstützungsbedarf der Betroffenen im Vordergrund.
Berufsbedingte Hauterkrankungen stellen die zweithäufigste Berufskrankheit dar. Durch Feuchtarbeit und/oder Kontakt mit reizenden Arbeitsstoffen (z. B. Säuren, Lacken, Entfettungsmitteln), sowie durch andere schädigende Einflüsse (z. B. mechanische Belastung, UV-Strahlung) können Hautveränderungen, vor allem an den Händen, entstehen. Arbeitgeber:innen müssen geeignete persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegeprodukte bereitstellen. Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen sind erforderlich, damit Hautschutzmaßnahmen von Arbeitnehmern:-nehmerinnen adäquat umgesetzt werden können.
Allgemein
BK 19 (Hauterkrankungen)