Stabsstelle für Berufskrank­heiten in der RK Tobelbad

Wenn der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit gemeldet wurde, übernimmt die AUVA die stationären und ambulanten Begutachtungen. Dafür benötigen wir eine Meldung einer Berufskrankheit.

Diese kann erfolgen durch:

  • Ihren betreuenden Arzt:Ihre betreuende Ärztin per Meldeformular oder
  • Ihren:Ihre Arbeitgeber:in per Meldeformular oder
  • Eine formlose schriftliche Mitteilung von Ihnen selbst

an die Leistungsabteilung der jeweiligen AUVA-Landesstellen (Wien, Graz, Linz, Salzburg).

Nach dem Eingang des Antrags entscheidet die Leistungsabteilung der AUVA über die rechtliche Kausalität. Der Antrag wird den Ärzten:Ärztinnen der Stabsstelle für Berufskrankheiten bzw. den Chefärzten:-ärztinnen vorgelegt. In begründeten Fällen wird ein Begutachtungsverfahren eingeleitet. 

Bei einer Anerkennung einer Berufskrankheit stehen den Versicherten die üblichen Leistungen der AUVA zu.


Arbeitnehmer­schutzunter­suchungen - VGÜ

In der Rehabilitationsklinik Tobelbad bieten wir Arbeitnehmerschutzuntersuchungen gemäß § 186 ASVG und arbeitsmedizinische Untersuchungen an.

Die rechtliche Grundlage für die Eignungs- und Folgeuntersuchungen bildet die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) sowie das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

Für Fragen und Terminvereinbarung: vgue@auva.at

Weitere Informationen und Meldeformulare finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektion.


Häufige Berufskrankheiten


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BK 19 (Hauterkrankungen)