Katastrophenhilfe im Fokus: Die AUVA sorgt für den beitragsfreien Versicherungsschutz aller freiwilligen Hilfsorganisationen im Katastropheneinsatz
Bei mittlerweile weniger akuter Hochwasserlage blicken besonders die Feuerwehren in Oberösterreich auf herausfordernde Einsatztage zurück. Insgesamt standen 420 der 906 in OÖ stationierten Feuerwehren im Einsatz.
Rund 16.700 größtenteils ehrenamtliche Einsatzkräfte haben in insgesamt 1.830 Einsätzen der von Unwettern betroffenen Bevölkerung über 36.500 Arbeitsstunden geleistet. Sie führten Sicherungsmaßnahmen durch, wo dies noch möglich war, pumpten Wasser aus Gebäuden, schaufelten Schlamm, füllten Sandsäcke und sorgten für Aufräumarbeiten. Diese Tätigkeiten machten den Einsatz zu einem der größten im Feuerwehrwesen der letzten zehn Jahre. Gleichzeitig mussten jedoch auch weiterhin alltägliche Aufgaben wie das Löschen von Bränden, die Aufarbeitung von Verkehrsunfällen und die Rettung von Personen bewältigt werden.
Das flächendeckende Netz der Feuerwehren in Oberösterreich mit insgesamt 95.000 Mitgliedern hat sich erneut hervorragend bewährt und maßgeblich zur Sicherheit sowie Unterstützung in diesen schwierigen Tagen beigetragen. In solchen Ausnahmesituationen kommt es bei Einsätzen immer wieder zu Unfällen, daher wird von der AUVA ein umfangreicher Versicherungsschutz für die freiwilligen Mitglieder der Feuerwehr sichergestellt. Die AUVA ist hier von entscheidender Bedeutung, um den Helfern bei ihrem gefährlichen Dienst an der Gemeinschaft bestmögliche Sicherheit zu geben. Wir sind stolz und dankbar, solche engagierten Helfer unterstützen zu dürfen.
Dies gilt aber nicht nur für die Feuerwehr. Alle Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen sind während ihrer Ausbildung, Übungen und Einsätze bei der AUVA ohne Beitragszahlung unfallversichert. Der gesetzliche Versicherungsschutz der AUVA deckt somit Mitglieder und Helfer von Organisationen wie der Feuerwehr, Wasserrettung, dem Roten Kreuz, Samariterbund oder der Bergrettung ab. Bei einem Unfall während dieser Tätigkeiten besteht der gleiche Versicherungsschutz wie bei einem Arbeitsunfall.