Hitzeschutzverordnung kommt: AUVA unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung

Wien, 14.07.2025
Umfassende persönliche Beratung sowie kostenlose Infomaterialien

Die neue „Hitzeschutzverordnung“, derzeit in Begutachtung, reagiert auf den Klimawandel und die zunehmende Zahl heißer Tage. Sie konkretisiert Schutzmaßnahmen gegen Hitze und UV-Strahlung für Arbeitnehmer:innen bei Tätigkeiten im Freien. Die AUVA bietet Unternehmen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung.

„Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) normiert bereits, dass Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung vorzubeugen sind. Die neue Verordnung präzisiert nun die erforderlichen Präventionsmaßnahmen“, erklärt AUVA-Präventionsdirektorin Mag.a Caroline Krammer.

Prävention durch Hitzeschutzplan

Arbeiten unter großer Hitze stellt eine erhebliche Belastung für den menschlichen Organismus dar – bis hin zum lebensbedrohlichen Hitzschlag. Hohe Temperaturen können zudem die Konzentration beeinträchtigen und so das Unfallrisiko erhöhen.

„Ein zentraler Bestandteil der Prävention ist ein betrieblicher Hitzeschutzplan. Dieser umfasst ein auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmtes Maßnahmenpaket, klare Notfallmaßnahmen und idealerweise auch definierte Verantwortlichkeiten“, betont AUVA-Arbeitsmediziner Dr. Gerhard Orsolits.

AUVA bietet praktische Unterstützung

Die AUVA unterstützt Betriebe mit umfassender praktischer Hilfe – von individueller Beratung durch Präventionsexpert:innen und Arbeitsmediziner:innen bis hin zu kostenlosen Informationsmaterialien, die unter auva.at/merkblaetter abrufbar sind.


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