AUVA-Verwaltungsrat beschließt Sozialvereinbarung für Mitarbeiter:innen des AUVA-Traumazentrums Wien
Vereinbarung regelt Abfederungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der temporären Leistungsverlagerung
In der vergangenen Woche wurde eine Sozialvereinbarung, die im Zuge der Leistungsverlagerung des AUVA-Traumazentrums Wien, Standort Brigittenau von der AUVA, des Zentralbetriebsrats der AUVA, des Betriebsrats der AUVB GmbH sowie den Betriebsräten der Standorte Brigittenau und Meidling entworfen wurde, unterzeichnet.
Am Mittwochnachmittag hat nunmehr der Verwaltungsrat der AUVA den entsprechenden Beschluss gefasst, diese Sozialvereinbarung auch umzusetzen. Der Verwaltungsrat ist das geschäftsführende Gremium der AUVA und setzt sich aus jeweils sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern:-vertreterinnen zusammen.
Die Sozialvereinbarung regelt ein großes Bündel an Abfederungs- und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau. Darüber hinaus ist in der Vereinbarung schriftlich festgehalten, dass es im Zuge der temporären Leistungsverlagerungen weder zu Kündigungen noch zu sonstigen Schlechterstellungen für Mitarbeitende kommen wird.
„In unseren intensiven Gesprächsrunden haben wir stets das Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mittelpunkt gestellt. Wir danken den Mitgliedern des Verwaltungsrats für die entsprechende Beschlussfassung, die unseren Kolleginnen und Kollegen die Gewissheit gibt, in für sie außergewöhnlichen Zeiten auf einen sicheren Arbeitsplatz zählen zu können“, so Alexander Bernart, AUVA-Generaldirektor und Erik Lenz, AUVA-Zentralbetriebsratsvorsitzender, unisono.