Traumazentrum Wien-Brigittenau: Stellungnahme zu Berichterstattung
Medizinische Versorgung ist, wie mit allen Beteiligten im Vorfeld abgestimmt, gewährleistet
Der Verwaltungsrat der AUVA hat in seiner Sitzung vom 28. Februar 2024 einstimmig die temporäre Verlagerung der stationären Leistungen des AUVA-Traumazentrums Wien - Standort Brigittenau an den Standort Meidling und das AKH bis Ende 2024, sowie die Zusammenführung der Leistungen in Form einer Zwischenlösung ab Anfang 2025 in einem Interimsbau in der Brigittenau beschlossen. Der Verwaltungsrat ist das geschäftsführende Organ der AUVA und setzt sich aus jeweils 6 Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertreter:innen zusammen. Wie in der Presseaussendung vom 28. Februar kommuniziert, soll an diesem Standort bis 2030 ein Forschungs-, Wirtschafts- und Gesundheitscampus mit Kooperationspartnern entstehen.
Bezugnehmend auf vereinzelte Wortmeldungen in den Medien, wird seitens der AUVA folgender Sachverhalt festgehalten:
Im Zuge der Planungen für die Entwicklung des Forschung-, Wirtschafts- und Gesundheitscampus am Standort des AUVA-Traumazentrums Wien, Standort Brigittenau (Lorenz Böhler) mit verschiedenen Partnern und der damit verbundenen, notwendigen Generalsanierung des AUVA-Traumazentrums, fand im Juni 2023 mit der zuständigen Behörde eine grundsätzliche baurechtliche und brandschutztechnische Erörterung statt. Dabei wurde die Notwendigkeit einer Erhebung des Feuerwiderstands des bestehenden Stahl-Skelettbaus festgestellt.
Daraufhin wurde durch einen Sachverständigen für Brandschutz zunächst eine punktuelle Öffnung an verschiedenen Stellen der Decke durchgeführt, um den vorliegenden Feuerwiderstand zu erheben. Von diesem wurde auf Basis der durchgeführten augenscheinlichen Überprüfungen in Verbindung mit den vorliegenden Plandokumenten festgestellt, dass der Feuerwiderstand den bisherigen Anforderungen entspricht, das Ergebnis wurde der Behörde entsprechend zur Kenntnis gebracht.
Im Rahmen des weiteren Abstimmungsprozesses mit der Behörde, wurde von dieser die Erstellung und Vorlage eines umfassenden Sicherheits- und Sanierungskonzepts vorgeschrieben. Seitens der AUVA wurde dafür neuerlich der Sachverständige für Brandschutz beauftragt. Das vorgelegte Sicherheitskonzept wurde in weiterer Folge in enger Abstimmung mit der Behörde weiterentwickelt bzw. laufend an die behördlichen Vorgaben angepasst. Letztendlich kam es auf Aufforderung der Behörde zur Durchführung einer umfassenden statischen und brandschutztechnischen Bestandsanalyse des gesamten Gebäudes.
Im Zuge dieser gesamthaften Prüfung, die durch einen weiteren Sachverständigen erfolgte, stellte sich erstmals heraus, dass die erforderliche Brandschutzbeschichtung des Stahl-Skelettbaus nur unzureichend vorliegt. Die mit dieser Erkenntnis unmittelbar erfolgten, statischen Berechnungen, haben einen signifikant unzureichenden Feuerwiderstand ergeben. Die Ergebnisse wurden der Behörde unmittelbar zu Kenntnis gebracht.
In der Folge wurde von dieser u.a. die Aufforderung zur unverzüglichen Behebung der Mängel an der Beschichtung des Stahl-Skelettbaus ausgesprochen. Dies ist im laufenden Betrieb nicht realisierbar.
Für den Fall, dass die auferlegten brandschutztechnischen Maßnahmen nicht entsprechend realisierbar bzw. nachweisbar sind, hat die Behörde festgestellt, dass der Betrieb raschestmöglich zu schließen ist und entsprechende Planungen seitens der AUVA dafür anzustellen sind.
Für die AUVA, als Betreiberin des Traumazentrums, steht die Sicherheit von Patient:innen und Mitarbeiter:innen an erster Stelle. Da eine unmittelbare Sanierung technisch nicht möglich ist, wird aktuell an den bereits kommunizierten Leistungsverlagerungen gearbeitet. Seit Kenntnis des geschilderten Sachverhaltes wurden Sofortmaßnahmen eingeleitet, beispielsweise die Reduktion von Bettenbelegungen und die Bereitstellung von zusätzlichen Löschmitteln. Diese Maßnahmen sind zwar effektiv, aber letztlich nur provisorisch, weshalb die geordnete Verlagerung von Leistungen der nächste, notwendige Schritt ist.
Entgegen anderslautender Meldungen ist die medizinische Versorgung gewährleistet, was im Vorfeld mit allen Beteiligten stets kommuniziert wurde.
Von Seiten der AUVA wurden entsprechende kompensatorische Maßnahmen getroffen. Dies gilt nicht nur für die Patient:innenversorgung, sondern auch für in Ausbildung stehende Kolleg:innen.
Aussagen, die Gegenteiliges zum Inhalt haben, sind weder faktenbasiert noch bezugnehmend auf die daraus resultierende Versorgungswirksamkeit zutreffend.