KOTO - stock.adobe.com Zwei Personen bei der Begehung einer Firma

Evaluierung macht Arbeitsplätze sicher

Unter dem Begriff „Evaluierung“ versteht man die Bewertung, die Auswertung und die begleitende Kontrolle eines bestimmten Prozesses. Der Fokus im Arbeitnehmer:innenschutz liegt in der Kontrolle und Beurteilung von Arbeitsprozessen im Hinblick auf Sicherheit sowie Gesundheitsschutz.

So können Mängel erkannt und behoben werden. Dies führt zu einer laufenden Verbesserung von Sicherheit sowie Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. 

In Zusammenarbeit mit:

Logos der WKO sowie der Industriellenvereinigung, der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

In 5 Schritten zum sicheren Arbeitsplatz

Durch die Arbeitsplatzevaluierung sollen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer:innen stetig verbessert werden. Um die Arbeitgeber:innen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat die AUVA den grundsätzlichen Ablauf der Evaluierung in fünf Schritten zusammengefasst.

Unser Online-Tool unterstützt Sie dabei, die Evaluierung der Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen nach den Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) vorzubereiten und durchzuführen.

Wussten Sie schon?

Die Arbeitgeber:innen haben durch das ASchG § 4 Abs 1 die Pflicht, für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen sicherzustellen und zu optimieren.

Informationen zu den speziellen Schutz­bestimmungen bei der Arbeit

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Jacob Lund Arbeitsumgebung Großraumbüro als möglicher Belastungsfaktor

Psychische Belastung

In der Arbeitswelt gewinnt psychische Gesundheit immer mehr an Bedeutung. Im Jahr 2013 wurde die Verpflichtung der Arbeitgeber:innen im ASchG gesetzlich verankert. 

Nähere Informationen zu psychischer Belastung

Bildschirmarbeit

Bildschirmarbeitsplätze im Sinne des ASchG sind Arbeitsplätze, bei denen das Bildschirmgerät und die Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheit sowie gegebenenfalls ein Informationsträger eine funktionale Einheit bilden.

Beispiele für Bildschirmarbeit sind das Verfassen von E-Mails, das Erstellen von Präsentationen, das Verwalten von Daten etc. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten und nur Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik entsprechen.

Nähere Informationen zu Bildschirmarbeit
Drobot Dean Ein Mann an einem Bildschirmarbeitsplatz
LIGHTFIELD STUDIOS Frau arbeitet im Homeoffice am Computer

Homeoffice

Im Homeoffice erfolgt die Arbeitsleistung in der Wohnung des:der Arbeitnehmers:-nehmerin. Wie auch bei Bildschirmarbeitsplätzen im Büro, ist die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze im Homeoffice sehr wichtig, um die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu erhalten.

Zudem ist besonders auch auf arbeitspsychologische Aspekte zu achten, da beim Arbeiten von zu Hause, Themen wie  Arbeitsorganisation, Kommunikation und Zusammenarbeit noch mehr an Bedeutung gewinnen.

Homeoffice

Spezielle Evaluierungs­pflichten

Das Thema „Arbeitsplatzevaluierung“ kennt auch verschiedene spezielle Evaluierungspflichten, die im ASchG gefordert und beschrieben werden. Nachstehend wird ein kurzer Überblick über diese Evaluierungspflichten gegeben.

Rechtliche Grundlagen zur Evaluierung

Die Thematik der Arbeitsplatzevaluierung wird nicht nur in den Paragraphen 4 und 5 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) im Allgemeinen behandelt, sondern auch in einer Reihe von weiterführenden Bestimmungen des ASchG selbst und in Verordnungen zum ASchG.

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