Lärm am Arbeitsplatz
Lärm und Vibrationen sind eine wesentliche Belastung bei der Arbeit. Lärm bezeichnet dabei jeden hörbaren Schall, dem die Mitarbeiter:innen ausgesetzt sind. Eine hohe Lärmbelastung kann zu Lärmschwerhörigkeit führen. Im Jahr 2022 wurde dies in 615 Fällen als Berufskrankheit anerkannt. Lärmschwerhörigkeit beeinträchtigt die Gesundheit sowie die Lebensqualität stark und ist nicht heilbar.
Schutzmaßnahmen gegen Lärm am Arbeitsplatz
Wenn eine Maschine die gesetzlichen Grenzwerte für gehörgefährdenden Lärm überschreitet, muss das in der Betriebsanleitung vermerkt sein. Auch ohne solche Angaben könnte eine Gefahr für das Gehör bestehen, etwa bei Betrieb von vielen Maschinen gleichzeitig, bei fehlerhaften Unterlagen oder in einer raumakustisch ungünstigen Situation.
Arbeitsplätze mit gehörgefährdendem Lärm müssen deutlich gekennzeichnet werden. Betroffene Personen müssen über die Gefahren informiert und entsprechend unterwiesen werden, Gehörschutz tragen und regelmäßig untersucht werden. Schwangere und stillende Mütter dürfen nicht an solchen lauten Arbeitsplätzen tätig sein.
Lärm als Stressfaktor
Lärm wirkt nicht nur schädigend auf das Gehör, sondern ist auch ein bedeutender Stressfaktor an verschiedenen Arbeitsplätzen. Er begünstigt berufsbedingte Erkrankungen und kann überall auftreten. Lärm führt nachweislich zu hoher Belastung, schnellerer Ermüdung und erhöhten Fehlerquoten. Selbst wenn eine Gehörgefährdung ausgeschlossen ist, lohnt es sich daher, präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn eine Kommunikation am Arbeitsplatz ohne lauter als normal zu sprechen nicht mehr möglich ist, ist das ein Warnsignal. In diesem Fall empfiehlt es sich eine Schalldruckpegelmessung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Gesundheitsrisiken durch Vibrationen am Arbeitsplatz
Einige Maschinen und Geräte am Arbeitsplatz erzeugen nicht nur Lärm, sondern auch Körperschall. Dieser kann über Hände, Füße oder Gesäß in den Körper übertragen werden, was als Hand-Arm-Vibrationen oder Ganzkörpervibrationen bezeichnet wird. Auch Fahrzeuge oder Maschinen ohne viel Lärm, wie Gabelstapler oder Baufahrzeuge, können Vibrationsexposition verursachen.
Vibrationen am Arbeitsplatz können zu Erkrankungen im Bewegungsapparat bzw. Nervensystem sowie zu Durchblutungsstörungen führen. Die Weißfingerkrankheit ist eine bekannte, nicht heilbare Berufskrankheit, die innerhalb weniger Monate nach Aufnahme der Arbeit mit stark vibrierenden Handgeräten auftreten kann.
Die Dokumentation von Maschinen oder Fahrzeugen sollte Hinweise auf mögliche Vibrationsexpositionen geben. Im Zweifel oder wenn Betroffene über gesundheitliche Beschwerden oder Schmerzen klagen, ist es zielführend Messungen durchzuführen. Exponierte Personen müssen informiert und unterwiesen werden. Sie können eine regelmäßige Untersuchung auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen. Schwangere und stillende Mütter sollten nicht an solchen Arbeitsplätzen eingesetzt werden.
Details zum Thema Lärm und Vibrationen finden Sie hier:
Angebote der AUVA
Die AUVA unterstützt Sie mit einer Feststellung der Exposition und Untersuchungen des Gehörs bei gehörgefährdendem Lärm:
- Lärmmessung: Hier wird die Lärmbelastung am Arbeitsplatz gemessen.
- Audiometrie: Bei diesem Hörtest wird erhoben, wie gut das Hörvermögen der untersuchten Person ist.
- Gehörschutz: Zertifizierung von neuen Produkten und orientierende Messung des Dämmverhaltens von im Betrieb befindlichen Gehörschutz
- NSchg-Messungen: Erhebung der Lärmbelastung bei Nachtarbeit
- Nachhallzeitmessungen: Beurteilung der Raumakustik
- Beratungen: z. B. zu lärmmindernden Maßnahmen
- Informationen: allgemein zum Thema Lärm
Publikationen
Weitere Informationen aus dem Bereich Lärm finden Sie in unseren Publikationen:
Aus- und Weiterbildungen
Sie haben Interesse an einer Weiterbildung oder möchten ein Seminar für Ihre Firma buchen? Dann werfen Sie einen Blick in unser Aus- und Weiterbildungsprogramm:
Videos zum Thema Lärm
Basisinformationen zur Audiometrie
Gehörschutz
Lärmminderung in der Produktion
Lärmminderung im Büro
Lärm in Bildungseinrichtungen
Gehörschutzstöpsel richtig einsetzen
Kontakt
HUB
SUV, zuständig für Tirol und Vorarlberg
SUV, zuständig für Tirol und Vorarlberg
LUV
GUV - zuständig für Steiermark und Kärnten
GUV, zuständig für Steiermark und Kärnten
WUV, zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland
WUV, zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland
WUV, zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Fachkundiges Organ
Fachkundiges Organ
HUB