Versicherten-Information für Studierende
AUVA

Gesetzliche Grundlagen der Unfallversicherung für Studierende, Leistungen und Kontaktadressen.

Geschützt sind Unfälle, die mit dem Studium in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, z. B. bei der Teilnahme an Vorlesungen, praktischen Übungen). Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Universität sowie den erwähnten Veranstaltungen bzw. auf dem Heimweg von dort. Versicherungsschutz besteht weiters bei der Ausübung einer in Rahmen des Studienplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebenen oder üblichen praktischen Tätigkeit

Art des Medienpakets: Broschüre, PDF-File Download

Lieferumfang: Downloadmöglichkeit

April 2024