Versicherten-Information für Kindergartenkinder
AUVA

Gesetzliche Grundlagen der Unfallversicherung für Kindergartenkinder, Leistungen und Kontaktadressen.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) führt die soziale Unfallversicherung für Kinder durch, die nach der Landesgesetzgebung zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden pro Woche verpflichtet sind. Der Versicherungsschutz besteht nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht.

Durch die soziale Unfallversicherung bei der AUVA geschützt sind auch Unfälle, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Kindergartens stehen (z. B. bei der Teilnahme an Exkursionen, Wandertagen, Ausflügen, Spaziergängen, Erziehungs- und Betreuungszeit).

Art des Medienpakets: Broschüre, PDF-File Download

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April 2024 Bestellen