Sicherheitsbeurteilung von LEDs - sichtbare Strahlung
Titelbild des Merkblattes M 083, Optische StrahlungOptische Strahlung kann für das Auge und die Haut schädlich sein.
Dazu sind in der Verordnung Optische Strahlung (VOPST) eigene Grenzwerte für die Bestrahlung der Augen und der Haut vorgegeben.
Im Rahmen der Evaluierung von Arbeitsplätzen muss daher auch jede optische Strahlung, die auf Arbeitnehmer einwirken kann, bewertet werden.
Das vorliegende Merkblatt soll für LED-Quellen, wo dies notwendig erscheint, eine einfache Sicherheitsbeurteilung ermöglichen.