
Die Gefahrenunterweisung im Berufsschulunterricht gemäß § 1 Abs 5 KJBG-VO ist eine spezielle theoretische und praktische Unterweisung zur Unfallverhütung nach den Richtlinien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Im Wesentlichen geht es um Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln bzw. gefährliche Tätigkeiten. Diese Unterweisung umfasst mindestens 24 Unterrichtseinheiten, die von den Schülern:Schülerinnen nachweislich absolviert werden müssen. Eine Mustervorlage für die Bestätigung der Berufsschule als Nachweis der absolvierten Gefahrenunterweisung gibt es in der Broschüre und auch extra zum Download.
Die Druckversion ist voraussichtlich Ende Mai kostenlos bestellbar.