AUVA/Maximilian Skanda

Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin ist darauf ausgerichtet, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der arbeitenden Menschen zu erhalten und zu fördern. Ein wichtiger Aspekt ist die Verhinderung von Krankheiten, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden können. Hierzu zählen beispielsweise Atemwegserkrankungen, die durch die Exposition gegenüber bestimmten Substanzen entstehen können.

Arbeitsmediziner:innen sind bei der Arbeitsplatzevaluierung wichtige Ansprechpersonen und können die Arbeitgeber:innen und die Beschäftigten bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe unterstützen

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Arbeitsmedizinische Betreuung

Die arbeitsmedizinische Betreuung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) berät und unterstützt Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bei der Durchführung des Arbeitnehmer:innenschutzes im Betrieb. Ihr Fokus liegt auf der Prävention von arbeitsbedingten Belastungen, der menschengerechten Arbeitsgestaltung, dem Gesundheitsschutz und der Arbeitshygiene. Die Arbeitsmediziner:innen besuchen regelmäßig die Arbeitsplätze, bleiben in ständigem Kontakt mit den Beteiligten und arbeiten eng mit der Sicherheitsfachkraft und, sofern erforderlich, mit anderen Fachleuten zusammen.

Kleine Betriebe (bis 50 Beschäftigte) können die Betreuung durch die AUVA im Rahmen von AUVAsicher kostenlos nutzen. Größere Organisationen müssen eigene Arbeitsmediziner:innen bestellen oder mit arbeitsmedizinischen Zentren zusammenarbeiten, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. 

Wenn bei der Evaluierung der Arbeitsplätze eine gesundheitsbelastende Gefährdung, die eine Berufskrankheit auslösen kann, festgestellt wird, müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten Eignungsuntersuchungen und während der Ausübung der Tätigkeiten regelmäßige Folgeuntersuchungen durchgeführt werden, sofern diese in der VGÜ (Verordnung Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz) vorgesehen sind. Diese Untersuchungen werden von Arbeitsmedizinern:Arbeitsmedizinerinnen durchgeführt und bewertet. Die AUVA übernimmt die Kosten für die regelmäßigen Untersuchungen zur Gesundheitsüberwachung. Im Vordergrund steht jedoch die Vermeidung von schädigenden Einflüssen, um im Idealfall auf diese arbeitsmedizinischen Untersuchungen verzichten zu können.


AUVA-Weiterbildung bringt Punkte

Weiterbildung

Das Diplom-Fortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer sieht eine fortlaufende Weiterbildung für Ärzte:Ärztinnen gemäß § 118 Abs. 2 Z 17 des Ärztegesetzes vor. Kurse der AUVA für Arbeitsmediziner:innen sind jetzt auch im DFP-Kalender der Akademie der Ärzte verfügbar.

Hier finden Sie mehr Informationen zum DFP-Programm:

Die AUVA bietet seit Jahren Schulungen zu betrieblicher Sicherheit und Gesundheitsschutz an, deren hohe Qualität die Österreichische Ärztekammer anerkennt. Die Teilnehmenden erhalten Fortbildungspunkte für Fachkunde in Arbeitsmedizin oder freie Fortbildungspunkte im DFP-Kalender der Akademie der Ärzte.

Die einzelnen Kurse mit der entsprechender Punkteanzahl finden Sie über die Akademie der Ärzte sowie über die AUVA-Website (mit zusätzlicher Kurs-Anmeldung):

Auskunft

Bei Fragen ist Ihnen die Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung behilflich:


Prävention und Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen

Die AUVA hat ein umfassendes Programm zur systematischen Prävention entwickelt, um die Berufskrankheit (BK) 19, berufsbedingte Hauterkrankungen, zu vermeiden.

Viele Menschen in verschiedenen Branchen kennen gerötete und rissige Hände, Bläschen, Juckreiz und schmerzhafte Stellen an den Händen. Oft wird dies als Teil des Berufsrisikos akzeptiert. Besonders betroffen sind Friseure:Friseurinnen, Metallarbeiter:innen und Reinigungskräfte sowie Beschäftigte im Bau- und Baunebengewerbe, in Gesundheitsberufen und in der Lebensmittelbranche. Diese Hautprobleme führen häufig zu Ausbildungsabbrüchen und Berufsausstiegen.

Die Betroffenen leiden persönlich unter den Hautproblemen, was ihre Lebensqualität einschränkt. Gleichzeitig entstehen für die Wirtschaft und den Staat hohe Kosten aufgrund von Arbeitsausfällen, Mitarbeiter:innenwechsel und Produktionsrückgängen. Frühzeitiges Handeln erhöht jedoch die Chancen auf Heilung und den Erhalt des Berufs.

Die AUVA bietet Betroffenen, die Gefahren einer berufsbedingten Hauterkrankung ausgesetzt sind, ein umfassendes systematisches Präventionsprogramm an.

Kontakt
Dr. Verena Rappold
AUVA-Rehabilitationsklinik Tobelbad
verena.rappold@auva.at +43 5 93 93-53726
Elisabeth Mayerhofer
AUVA-Rehabilitationsklinik Tobelbad
elisabeth.mayerhofer@auva.at +43 5 93 93-53727

Arbeitsmedizinische Hautanalyse und Beratung im Betrieb

Die Arbeitsmediziner:innen der AUVA bieten individuelle Beratung und Unterstützung bei der Vermeidung von berufsbedingten Hauterkrankungen. Dazu werden direkt in den Betrieben Workshops, Schulungen und Vorträge zur Vermeidung von berufsbedingten Hauterkrankungen veranstaltet, außerdem werden Analysen mit einer Hautkamera und Überprüfungen des richtigen Auftragens von Hautmitteln angeboten.

Kontakte für arbeitsmedizinische Hautanalyse und Beratung im Betrieb

So erreichen Sie die Unfallverhütungsdienste der AUVA:

Unfallverhütungsdienst Graz
Unfallverhütungsdienst Klagenfurt
Unfallverhütungsdienst Linz
Unfallverhütungsdienst Salzburg
Unfallverhütungsdienst Dornbirn
Unfallverhütungsdienst Innsbruck
Unfallverhütungsdienst Wien
Unfallverhütungsdienst Oberwart
Unfallverhütungsdienst St. Pölten

Präventionszentren der AUVA

Die Präventionszentren der AUVA sind zuständig für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten (Gesamtzahl der im Unternehmen Beschäftigten: maximal 250). So erreichen Sie die Präventionszentren der AUVA:

Präventionszentrum Graz
Präventionszentrum Klagenfurt
Präventionszentrum Linz
Präventionszentrum Salzburg
Präventionszentrum Dornbirn
Präventionszentrum Innsbruck
Präventionszentrum Wien
Präventionszentrum Oberwart
Präventionszentrum St. Pölten

Schutzimpfungen – Prävention von Berufskrankheiten durch Infektionen

Impfungen sind eine effektive Präventionsmaßnahme für bestimmte Infektionskrankheiten. Die AUVA stellt unter bestimmten Bedingungen Impfstoffe als freiwillige Leistung kostenlos zur Verfügung. Es werden Impfstoffe für folgende Infektionskrankheiten im beruflichen Umfeld angeboten:

  • FSME (Zecken)
  • Hepatitis B
  • Tetanus
  • Tollwut

Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren stellt die AUVA Impfstoffe für Hepatitis A und B zur Verfügung.

Um an der Impfaktion teilnehmen zu können, muss die Person, die geimpft werden möchte, bei der AUVA bzw. SVS unfallversichert sein und ein deutlich erhöhtes berufliches Infektionsrisiko haben.

Nach den Hepatitis-B-Impfungen werden gemäß dem österreichischen Impfplan Impferfolgskontrollen (Titerbestimmungen) empfohlen. Die Kosten für diese empfohlenen Laboruntersuchungen werden ebenfalls von der AUVA übernommen.

Kontakt
HUB - Verrechnung
Dr. Gerhard Orsolits

Facharzt für Arbeitsmedizin, Arzt für Allgemeinmedizin

Gerhard.Orsolits@auva.at +43 5 9393-20723
Wienerbergstraße 11, 1100 Wien

Publikationen

In unseren Publikationen aus dem Bereich Arbeitsmedizin finden Sie noch mehr Informationen:


Aus- und Weiterbildungen

Sie sind an einer Weiterbildung interessiert oder möchten ein Seminar für Ihre Firma buchen? Dann werfen Sie einen Blick in unser Aus- und Weiterbildungsprogramm:


Kontakt

Für Firmenbetreuungen oder Firmenberatungen, auch vor Ort,  sind die Arbeitsmediziner:innen der Landesstellen und von AUVAsicher zuständig. Die Arbeitsmediziner:innen des HUB führen i. d. R. keine Firmenbetreuungen oder Firmenberatungen durch.