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Stille Revolution: Sicheres und gesundes Hören am Arbeitsplatz

Lärm am Arbeitsplatz ist ein weit verbreitetes, aber oft unterschätztes Problem. Viele Arbeitnehmer:innen sind täglich hohen Lärmpegeln ausgesetzt, die ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden beeinträchtigen können. In diesem Blog-Beitrag möchten wir die Bedeutung von Lärmprävention am Arbeitsplatz hervorheben und zeigen, wie eine stille Revolution für sicheres und gesundes Hören eingeleitet werden kann.

25.03.2025
6 Minuten
Fachbereich Lärm
Schlagwörter: Lärm

Eine hohe Lärmbelastung am Arbeitsplatz führt nicht nur zu Hörschäden sondern auch zu Stress, einer erhöhten Fehlerquote und weiteren gesundheitlichen Problemen. Lärm hat also weitreichende Auswirkungen auf die Sicherheit, die Gesundheit sowie das Wohlbefinden der Beschäftigten, ist aber dennoch ein oft unterschätztes Problem. Daher ist es wichtig, über Ursachen und Auswirkungen von Lärm am Arbeitsplatz Bescheid zu wissen sowie entsprechende Präventionsmaßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung zu kennen.

 

Auswirkungen von Lärm am Arbeitsplatz für Sicherheit und Gesundheit

Lärm ist jeder hörbare Schall, der gehörschädigend laut oder störend ist. Egal, ob Geräusche als angenehm oder störend empfunden werden: Eine hohe Lärmbelastung kann vielfältige negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben (siehe Blog-Beitrag "Gesundheit in Gefahr: Wie Lärm am Arbeitsplatz schadet"). Im Arbeitnehmer:innenschutz gilt ein Lärmexpositionspegel von 85 dB über einen Zeitraum von acht Stunden als gehörschädigend. Höhere Lautstärken können auch in kürzerer Zeit zu einer Gehörschädigung führen. Zu den häufigsten negativen Auswirkungen von Lärm gehören Hörschäden wie Tinnitus sowie Schwerhörigkeit. Diese Schäden sind oft irreversibel und können die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Die Auswirkungen von Lärm gehen aber weit über das Gehör hinaus. Auch vergleichsweise „leiser“ Lärm hat Auswirkungen auf den Körper und die mentale Leistung. Lärm ist ein Stressfaktor, der zu einer schnelleren Ermüdung, höheren Fehlerquoten und sogar zu gesundheitlichen Problemen wie Bluthochdruck sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann. 

 

Im Video gibt Dr. Veronika Stürzlinger Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Lärm am Arbeitsplatz.

Ursachen und besonders betroffene Branchen

Lärmquellen am Arbeitsplatz sind vielfältig. Einige Branchen und Berufsgruppen sind besonders stark von Lärm am Arbeitsplatz betroffen:

Industriearbeiter:innen in Fabriken sowie Produktionsstätten sind durch Maschinen und Anlagen erheblichem Lärm ausgesetzt. Bauarbeiter:innen auf Baustellen sind oft von Lärmquellen wie Baumaschinen, Werkzeugen und schwerem Verkehrslärm umgeben. Mitarbeitende auf Flughäfen und im Verkehrssektor sind regelmäßig hohen Lärmpegeln ausgesetzt, sei es durch startende Flugzeuge, vorbeifahrende Fahrzeuge oder Schienenverkehr. Landwirtschaftliche Arbeiter:innen erleben durch den Einsatz von Maschinen wie Traktoren und Mähdreschern eine erhebliche Lärmbelastung. Auch in der Musik- und Unterhaltungsbranche sind Musiker:innen, DJs, Tontechniker:innen und Mitarbeiter:innen der Veranstalter:innen häufig Umgebungen mit überschrittenen Lautstärkegrenzen ausgesetzt. Aber auch am Arbeitsplatz Bildungseinrichtung, also in Kindergärten oder Schulen sollte die Lärmbelastung für Lehrpersonal und Kinder bzw. Jugendliche nicht unterschätzt werden. Denn wo viele Menschen zusammenkommen, wird es lauter, und eine schlechte Raumakustik hat nicht nur Einfluss auf die Konzentrationsfähigkeit sowie das Kurzzeitgedächtnis, sondern steigert auch aggressives Verhalten, weil andere Personen als störend empfunden werden. 

 

lwptm Dezibel-Skala unterschiedlicher Lärmbelastungen

Schallpegel unterschiedlicher Lärmquellen

Gesetzliche Vorgaben und Schutzmaß­nahmen

Um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, gibt es gesetzliche Vorgaben zur Reduktion der Lärmbelastung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Stands der Technik auf das niedrigste, in der Praxis vertretbare Niveau zu senken. Gemäß dem im Arbeitnehmer:innenschutz geltenden STOP-Prinzip der Gefahrenvermeidung müssen zuerst Maßnahmen direkt an der Quelle gesetzt werden, bevor man organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen umsetzt.

Gute raumakustische Verhältnisse sollten bereits bei der Planung einer Betriebsstätte im Fokus stehen. Aber auch bei bestehenden Betriebsstätten kann mit entsprechenden Maßnahmen eine Minderung der Lärmbelastung erzielt werden. Zum Schutz der Arbeitnehmer:innen sind Arbeitsplätze mit gehörgefährdendem Lärm jedenfalls speziell zu kennzeichnen. Die Bereitstellung von geeignetem Gehörschutz durch die Arbeitgeber:innen ist ab einer Dauerlärmbelastung von 80 dB oder bei Pegelspitzen über 135 dB vorgesehen. Arbeitnehmer:innen müssen diesen ab 85 dB auch verpflichtend tragen und die Nutzung muss seitens der Arbeitgeber:innen überprüft werden.

Sind Arbeitnehmer:innen einer Tätigkeit mit gehörgefährdender Lärmeinwirkung ausgesetzt, müssen Arbeitgeber:innen dafür Sorge tragen, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer:innen regelmäßig arbeitsmedizinischen Untersuchungen der Hörfähigkeit unterziehen. Schwangere und stillende Mütter dürfen an lauten Arbeitsplätzen nicht beschäftigt werden.

 

Präventions­maßnahmen zur Lärmreduktion

Präventionsmaßnahmen sind auch beim Thema Lärm am Arbeitsplatz unerlässlich. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu reduzieren. Eine gründliche Evaluierung ist dabei stets der Ausgangspunkt. Die Durchführung von Lärmmessungen am Arbeitsplatz trägt dazu bei, gefährliche Lärmquellen zu identifizieren, die Lärmbelastung zu überwachen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Arbeitgeber:innen sollten vorrangig technische Maßnahmen ergreifen, um Lärmquellen zu eliminieren bzw. die Lärmbelastung für die Beschäftigten soweit wie möglich zu reduzieren. Dazu gehören z. B. die Anschaffung geräuscharmer Maschinen und deren regelmäßige Wartung oder der Einsatz schallabsorbierender Materialien sowie Einrichtungsgegenstände zur Verbesserung der Raumakustik. 

Sind technische Maßnahmen nicht möglich, können organisatorische Maßnahmen helfen wie beispielsweise: 

  • Räumliche Trennung von Lärmarbeitsplätzen und Nicht-Lärmarbeitsplätzen
  • Gruppierung von Anlagen mit vergleichbarer Lärmentwicklung
  • Unterbringung lärmintensiver Tätigkeiten in einem baulich getrennten Bereich 
  • Beschränkte Aufenthaltszeiten im Lärmbereich

Erst wenn weder technische noch organisatorische Maßnahmen möglich sind, kommt Gehörschutz als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber:innen ihre Beschäftigten regelmäßig über die Gefahren von Lärm informieren und im richtigen Umgang mit Gehörschutz unterweisen.

Wichtig: Eine ausreichende Schutzwirkung wird nur erreicht, wenn Gehörschutz im Lärmbereich konsequent getragen wird. Regelmäßige Hörtests helfen dabei, Hörschäden frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die beste Maßnahme ist aber immer noch die Lärmvermeidung. 

 

Die Rolle der AUVA

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bietet umfassende Unterstützung bei der Lärmprävention am Arbeitsplatz. Zum Angebot gehören z. B. Lärmmessungen, Audiometrie, Beratungen zu lärmmindernden Maßnahmen oder die Bereitstellung von Informationsmaterialien und Schulungen zu lärmspezifischen Aspekten (Siehe Blog-Beitrag "Lärmprävention mit der AUVA: Gemeinsam für einen ruhigen Arbeitsplatz"). Die AUVA setzt auf eine ganzheitliche Herangehensweise, um Unternehmen dabei zu unterstützen, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

 

Fazit

Lärm am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das nicht ignoriert werden sollte. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen und regelmäßige Gesundheitschecks können Arbeitgeber:innen dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Ein bewusster Umgang mit dem Thema Lärm ist unerlässlich, um langfristige Schäden zu vermeiden sowie ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Schließlich ist ein ruhiger Arbeitsplatz nicht nur förderlich für die Gesundheit, sondern trägt auch zu einer Steigerung der Zufriedenheit und der Produktivität der Beschäftigten bei. Eine stille Revolution am Arbeitsplatz ist möglich, wenn Unternehmen und Mitarbeiter:innen gemeinsam an der Reduzierung der Lärmbelastung arbeiten.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Lärm am Arbeitsplatz und den Präventionsangeboten der AUVA finden Sie auf unserer Website:

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter: sichereswissen@auva.at