Hitzeschutzverordnung: AUVA berät bei Umsetzung
Seit 01.01.2026 gilt die Hitzeschutzverordnung. Sie regelt Arbeiten im Freien bei Hitze und natürlicher UV-Belastung.
Als Reaktion auf Klimawandel und immer heißere Sommertage ist mit 01.01.2026 die Hitzeschutzverordnung - als Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) - in Kraft getreten. Sie regelt Arbeiten im Freien bei denen Arbeitnehmer:innen Hitze oder natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind oder sein können.
Die Hitzeschutzverordnung soll Arbeitnehmer:innen, die im Freien -  in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen - tätig sind, vor den Gefahren durch Sonneneinstrahlung entstehende Hitze und UV-Strahlung schützen. Die AUVA berät Arbeitgeber:innen und Präventivfachkräfte im Betrieb bei der Umsetzung der neuen Regelungen.
Die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) gilt seit 1.1.2026. Die gesamte Rechtsvorschrift ist im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Â abrufbar.
Gefahren am Arbeitsplatz durch Hitze und UV-Strahlung
Hitze und UV-Strahlung setzen dem Körper stark zu und können zu einem Risiko für die Gesundheit der Beschäftigten werden. Hohe Temperaturen können unter anderem eine Überhitzung bis hin zum Hitzschlag auslösen. Sie können zudem die Konzentration und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und so das Unfallrisiko erhöhen. Laut einer Schweizer Studie  etwa steigt das Risiko für Arbeitsunfälle ab einer Tageshöchsttemperatur von 30 Grad Celsius signifikant um rund sieben Prozent. Intensive UV-Strahlung kann zu einer bestimmten Form des Hautkrebses, Hautalterung und Augenschäden führen. Die Hitzeschutzverordnung soll Arbeitnehmer:innen vor diesen Gefahren schützen und die allgemeinen Regelungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in Bezug auf Hitze im Freien sowie § 10 Verordnung Optische Strahlung (VOPST) in Bezug auf natürliche UV-Strahlung ergänzen.Â
Details zur HitzeschutzÂverordnung
Die neue Verordnung konkretisiert die Fürsorgepflichten für Arbeitgeber:innen in Bezug auf betrieblichen Hitzeschutz und damit mehr Schutz für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Hitze-V regelt konkret:
- Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung) durch Hitze und natürlicher UV-Strahlung
- Die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz (konkret bei Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab Stufe 2)
- Besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Trinkwasser, Persönliche Schutzausrüstung, Aufenthaltsräume in Container)
- Arbeiten in Arbeitsmitteln im Freien (Krankabinen, Kabinen bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln, inkl. Übergangsfristen)
- Information & Unterweisung
Eine mit der Hitze-V einhergehende Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) schafft zudem die Möglichkeit einer freiwilligen arbeitsmedizinischen Untersuchung und Beratung für Beschäftigte bei Einwirkung natürlicher UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien.
Für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft wird eine eigene Hitzeschutzverordnung aufgrund des Landarbeitsgesetzes 2021 erlassen werden. Diese soll weitgehend der Hitze-V entsprechen. Derzeit befindet sich ein Entwurf dazu noch in Begutachtung.
Das Angebot der AUVA
Um die Umsetzung so effizient wie möglich zu gestalten, bietet die AUVA:
- Persönliche Beratung durch Arbeitsmediziner:innen und Präventionsexperten:-expertinnen vor Ort
- Unterstützung durch AUVAsicher speziell für Klein- und Mittelbetriebe bei der praktischen Umsetzung
- Publikationen rund um die Themen Hitzeschutz und speziell Sonnenschutz zum Download oder zum Bestellen.Â
- Weitere Informationen zu Hitze am Arbeitsplatz bietet zudem der Präventionsblog der AUVA.Â
... gibt es beim „Forum Prävention“ vom 19. bis 21. Mai 2026 in Innsbruck, wo das Thema „Arbeiten bei Hitze“ einen fachlichen Schwerpunkt bilden wird.
Sie haben Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz? Das Präventionsteam der AUVA steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at