Bauarbeitenkoordination Leitlinie für Bauherrn

Auf Baustellen ist das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden doppelt so hoch wie im Durchschnitt; bei tödlichen Unfällen ist das Risiko dreimal so hoch. Ein wesentlicher Grund dafür sind organisatorische Mängel bei der sicherheitstechnischen Abwicklung der Baustelle.

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat die Aufgabe bzw. das Ziel, das Unfallrisiko und die hohen Belastungen der Bauarbeiter durch eine geordnete Sicherheitskoordination mit den darin vorgesehenen Maßnahmen (Bestellung von Koordinatoren, Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes – SiGe-Plans – sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten) herabzusetzen.

April 2024 Bestellen