Erste Hilfe: Weil jede Sekunde zählt
Bei einem medizinischen Notfall oder einem Arbeitsunfall kann Erste Hilfe Leben retten. Um im Fall des Falles sofort einzugreifen, sind in Betrieben Ersthelfer:innen vorgesehen, die regelmäßig ihr Wissen über Erste Hilfe auffrischen. Die AUVA führt in diesem Zusammenhang die Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer:innen in Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen durch. So werden pro Jahr mehr als 44.000 Ersthelfer:innen ausgebildet.
In unseren AUVA-Unfallkrankenhäusern regeln Katastrophenpläne die Versorgung von Verletzten nach Massenunfällen.
Ersthelfer:innen in Betrieben
Die Bestellung von betrieblichen Ersthelfer:innen ist seit 1.1.2010 in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) und in der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) neu geregelt. Zuvor musste erst dann ein:e Ersthelfer:in (mit einem 16-Stunden-Kurs) bestellt werden, wenn der Betrieb oder die Baustelle mehr als fünf Mitarbeiter:innen beschäftigt. Zukünftig muss jeder Betrieb einen:eine Ersthelfer:in ernennen, unabhängig von der Größe.
Welche Ausbildung brauchen Ersthelfer:innen?
Arbeitsstätten und Baustellen mit bis zu 4 Beschäftigten
Bis 1. Jänner 2015 genügt es, wenn der:die Ersthelfer:in nach dem 1. Jänner 1998 eine mindestens sechsstündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (im Sinne der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung) absolviert hat.
Ab 1. Jänner 2015 ist ein Auffrischungskurs alle vier Jahre (8 Stunden) bzw. alle zwei Jahre (4 Stunden) notwendig.
Arbeitsstätten und Baustellen mit mehr als 4 Beschäftigten
Die Ausbildung für betriebliche Ersthelfer:innen muss mindestens 16 Stunden umfassen und nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes erfolgen. Auffrischungen sind alle vier Jahre (8 Stunden) bzw. alle zwei Jahre (4 Stunden) zu absolvieren.
Wie viele Ersthelfer:innen brauchen Betriebe?
- Bis zu 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 1 Person
- 30 bis 49 regelmäßig gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 2 Personen
- Für je 20 weitere regelmäßig gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 1 zusätzliche Person
- Bis zu 19 regelmäßig gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 1 Person
- 20 bis 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 2 Personen
- Für je zehn weitere regelmäßig gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 1 zusätzliche Person
- Bis zu 19 regelmäßig von einem:einer Arbeitgeber:in auf einer Baustelle beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 1 Person
- 20 bis 29 regelmäßig von einem:einer Arbeitgeber:in auf einer Baustelle beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 2 Personen
- Für je zehn weitere regelmäßig von einem:einer Arbeitgeber:in auf einer Baustelle beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 1 zusätzliche Person.
Auf Baustellen müssen Arbeitgeber:innen entsprechend der Anzahl an Beschäftigten auch Ersthelfer:innen bestellen. Werden gleichzeitig auf einer Baustelle mehrere Arbeitnehmer:innen von unterschiedlichen Arbeitgeber:innen beschäftigt, können die Ersthelfer:innen auch gemeinsam erbracht werden. Vorausgesetzt, die diesbezügliche Koordination und Festlegung in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten ist eindeutig und nachvollziehbar. Natürlich kann auch der:die Arbeitgeber:in selbst Ersthelfer:in sein.
In Schichtbetrieben kann die Zahl der arbeitenden Personen immer wieder variieren. Hier ist sicherzustellen, dass während der betriebsüblichen Arbeitszeit entsprechend der anwesenden Arbeitnehmer:innen auch ausreichend Ersthelfer:innen vor Ort sind. Ersthelfer:in kann natürlich auch der:die Arbeitgeber:in sein.
Erste-Hilfe-Poster für Betriebe
Die Erste Hilfe ist ein Wissensgebiet, in dem sich von Zeit zu Zeit Maßnahmen, Handgriffe oder Verordnungen ändern können. Damit Ersthelfer:innen immer up-to-date bleiben und im Fall des Falles eine Leitlinie zur Hand haben, hat die AUVA fünf Erste-Hilfe-Poster aufgelegt. So erinnern sich Ersthelfer:innen im Notfall schnell an die richtige Vorgehensweise.
Erste-Hilfe von Anfang an: Praktische Unterstützung für den Unterricht
Erste Hilfe ist ein Thema, das uns alle angeht. Darum sollten junge Menschen bereits möglichst früh lernen, wie wichtig es ist, im Notfall Verantwortung zu übernehmen. Eine Einführung in Erste Hilfe und regelmäßige Auffrischung sind dafür der Schlüssel. Die AUVA bietet zu diesem Thema eine Reihe an unterstützenden Medien für Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte an – altersgerecht aufbereitet und bestens geeignet, um Erste-Hilfe-Kurse vorzubereiten oder zu ergänzen.
Erste-Hilfe-Kurse
Das einzig Falsche, das man im Notfall tun kann, ist, nichts zu tun – das ist der Leitsatz der Ersten Hilfe. Richtig und rechtzeitig angewandt kann Erste Hilfe lebensrettend sein oder zumindest die Heilungschancen verbessern. Darum legt die AUVA gemeinsam mit den Rettungsorganisationen großen Wert auf die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfer:innen. Sie werden entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in Betrieben bestellt und sind dort im Notfall für die Erste Hilfe zuständig.
Ausbildungspflicht für Ersthelfer:innen
Ersthelfer:innen müssen ausreichend in Erster Hilfe ausgebildet sein. Während der Betriebszeit ist sicherzustellen, dass immer entsprechend der anwesenden Arbeitnehmer:innen auch Ersthelfer:innen in ausreichender Anzahl zugegen sind.
Grundkurs für betriebliche Ersthelfer:innen
Die Ausbildung umfasst mindestens 16 Stunden nach den Lehrplänen des Österreichischen Roten Kreuzes oder eine andere zumindest gleichwertige Ausbildung.
- Grundlagen der Ersten Hilfe
- Regloser Notfallpatient
- Akute Notfälle
- Versorgung von Wunden
- Knochen- und Gelenksverletzungen
- Unfallverhütung
Die Ausbildung ist nach spätestens vier Jahren im Ausmaß von acht Stunden bzw. nach zwei Jahren im Ausmaß von vier Stunden aufzufrischen.
Die AUVA unterstützt die Hilfsorganisationen bei der Aus- und Weiterbildung von betrieblichen Ersthelfer:innen.
Die angebotenen Kurse sind auch für die Erlangung der Lenkerberechtigung anerkannt.
Rettungsorganisationen
Alle Merkblätter und Verordnungen finden Sie auf der Seite der Arbeitsinspektion.