Ausbildungspflicht
Die zuständigen Personen müssen über eine ausreichende Ausbildung für die Erste Hilfe verfügen. Es ist dafür zu sorgen, dass während der Betriebszeit entsprechend der Anzahl der in der Arbeitsstätte anwesenden Arbeitnehmer für die Erste Hilfe zuständige Personen in ausreichender Anzahl anwesend sind.
Grundkurs für betriebliche Ersthelfer
Die angebotenen Kurse sind für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie für die Erlangung der Lenkerberechtigung anerkannt.
Kursdauer
Die Ausbildung umfasst mindestens 16 Stunden nach den Lehrplänen des Österreichischen Roten Kreuzes oder eine andere zumindest gleichwertige Ausbildung.
Inhalte
- Grundlagen der Ersten Hilfe
- Regloser Notfallpatient
- Akute Notfälle
- Versorgung von Wunden
- Knochen- und Gelenksverletzungen
- Unfallverhütung
Gültigkeit
Die Ausbildung ist nach spätestens vier Jahren im Ausmaß von acht Stunden bzw. nach zwei Jahren im Ausmaß von vier Stunden aufzufrischen.
Förderung für Hilfsorganisationen
Die AUVA unterstützt die Hilfsorganisationen bei der Aus- und Weiterbildung von betrieblichen Ersthelferinnen und -helfern.
Links
Landesverband Niederösterreich