Die Aufgaben der Unfallversicherung sind gesetzlich festgelegt.
Diese sind:
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Vorsorge für Erste Hilfe
- Unfallheilbehandlung
- Rehabilitation
- Entschädigung
- Forschung
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Zuschuss nach Entgeltfortzahlung