Finanzielle Entschädigung

Nicht immer sind Heilbehandlung und Rehabilitation so erfolgreich, dass die Versicherten sich ohne Einschränkung wieder ins Erwerbsleben integrieren können und keine erhebliche Mehrbelastung durch Behinderung zu beklagen haben. Oder es kommt trotz vielfältiger Präventionsmaßnahmen zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einem Todesfall infolge einer Berufskrankheit.

Die AUVA sichert den Lebensstandard von mehr als 60.000 Versehrten bzw. ihrer Hinterbliebenen mit den folgenden finanziellen Leistungen ab:

Wussten Sie schon?

Kleinere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden erhalten von der AUVA unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung und Differenzvergütungen.

Entscheidend für diese Geldleistungen der AUVA ist die Bemessungsgrundlage, das bedeutet in der Regel die Summe der Arbeitsverdienste im Kalenderjahr vor dem Eintritt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Bei Personen, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls noch in Berufsausbildung befinden, wird die Bemessungsgrundlage nach deren Abschluss erhöht.  


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