Gesundheitsüberwachung bei Berufskrankheiten

Die AUVA betreut von Berufskrankheiten bedrohte Versicherte gemäß § 186 ASVG. Unter Berufskrankheiten verstehen wir Gesundheitsschädigungen durch die versicherte Tätigkeit. Eine vollständige Liste der Berufskrankheiten finden Sie hier:

Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für alle Arbeitnehmer:innen in sämtlichen arbeitsbezogenen Aspekten sicherzustellen und zu optimieren. Dazu müssen die Arbeitsplätze regelmäßig evaluiert werden. Wurden bei der Evaluierung gesundheitsschädliche Gefahren und potenzielle Berufskrankheiten gemäß § 49 und § 50 ASchG festgestellt, sind Eignungsuntersuchungen vor Beginn der Arbeit und Folgeuntersuchungen währenddessen durchzuführen.


Empfehlung für den Ablauf der Gesundheitsüberwachung

Kostenersatz für Eignungs- und Folgeuntersuchungen

Als Arbeitgeber:in können Sie die für die Eignungs- und Folgeuntersuchungen anfallenden Kosten von der AUVA rückerstatten lassen. Es gelten hier die mit der Ärztekammer vereinbarten Höchstsätze.

Auskünfte und Kontakte

Unfallverhütungsdienst Graz
GUV@auva.at +43 5 93 93-33701
Göstinger Straße 26 , 8020 Graz
Unfallverhütungsdienst Linz
LUV@auva.at +43 5 93 93-32701
Garnisonstraße 5 , 4017 Linz
Unfallverhütungsdienst Salzburg
SUV@auva.at +43 5 93 93-34701
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5 , 5010 Salzburg
Unfallverhütungsdienst Wien
WUV@auva.at +43 5 93 93-31701
Wienerbergstraße 11 , 1100 Wien