Entgelt­fortzahlung

Für kleinere Unternehmen, die im Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung durchschnittlich weniger als 50 Mitarbeiter:innen beschäftigt haben, bietet die AUVA unter bestimmten Bedingungen folgende Leistungen an: 

Zuschuss nach Entgeltfortzahlung bei Unfall oder Krankheit: Die Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung werden nicht nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sondern grundsätzlich auch bei Privat- und Freizeitunfällen bzw. sonstigen Krankheiten gezahlt. 

Differenzvergütung für spezielle Personengruppen: Bei Unfällen bestimmter Personengruppen erhalten die Dienstgeber:innen die Differenz zwischen dem Zuschuss nach Entgeltfortzahlung und der tatsächlichen Höhe der Entgeltfortzahlung einschließlich Sonderzahlungen:

  • Bei Unfällen von Personen im Zivil-, Präsenz- oder Ausbildungsdienst während eines Einsatzes im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe, die eine Wiederaufnahme ihres Dienstverhältnisses verhindern 
  • Bei Unfällen von Mitgliedern oder freiwilligen Helfer:innen einer Blaulichtorganisation während der Ausbildung, Übung oder im Einsatz

Antragstellung: Zuschuss nach Entgeltfortzahlung 

Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung und Differenzvergütungen sind nach dem Ende der Entgeltfortzahlung zu beantragen. Sie werden jeweils für höchstens 42 Kalendertage der tatsächlichen Entgeltfortzahlung pro Dienstnehmer:in und Kalenderjahr gewährt.  
Für die Antragstellung steht Ihnen eine Frist von drei Jahren jeweils ab Beginn einer geleisteten Entgeltfortzahlung offen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.  

Die AUVA kann zu Unrecht (z. B. aufgrund von falschen oder unvollständigen Informationen) ausgezahlte Zuschüsse und Differenzvergütungen zurückfordern. 

Sie können Ihren Antrag elektronisch über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen:

Antrag Entgeltfortzahlung einreichen
Sichere Meldung über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wussten Sie schon?

Sofern im Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als 50 Dienstnehmer:innen beschäftigt wurden, beträgt die Höhe der Zuschüsse 58,34 Prozent des tatsächlich fortgezahlten Entgelts. Sofern nicht mehr als 10 Dienstnehmer:innen beschäftigt wurden, beträgt sie sogar 87,51 Prozent des tatsächlich fortgezahlten Entgelts.  

Entgeltfortzahlung und Differenzvergütung

Wichtige Hinweise 

Unfallmeldung bei Arbeitsunfällen 

Ein Antrag auf Entgeltfortzahlung inkludiert bzw. ersetzt nicht die verpflichtende Meldung des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit. Hierfür ist die elektronische Meldung über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehen:


Kontakt

Competence Center für Entgeltfortzahlung (CC EFZ)